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Die DGSS berät und unterstützt Sie mit Sachverstand !

Herr WiMed.me.me. Hans-Peter Füg ist als unabhängiger und neutraler Sachverständiger mit jahrzehntelanger Erfahrung am Bau und Supervisor europaweit tätig.

Es bedarf umfangreicher Qualifikationen und Sachverstand um Schäden an Gebäuden zu erkennen und beurteilen zu können. Ebenso bedarf es mit Erfahrung und Fingespitzengefühl für die Beteiligten am Bau, Lösungen zu entwickeln, die vorprozessual der Streitvermeidung dienlich sind. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, benötigen Sie verlässliche, fachspezifische Gutachten.

Herr Master Professional Hans-Peter Füg ist, nicht zuletzt aufgrund seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger,  unabhängig und integer. Er verfügt über eine besondere Sachkunde und Erfahrung, die es ihm erlauben aussagekräftige, allgemeingültige Gutachten zu erstatten, mit der Fähigkeit, die Beurteilungen und Feststellungen nachvollziehbar darzustellen. Als Wirtschaftsmediator greift er auf Fähigkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung ebenso zurück, wie auf die Notwendigkeiten, wenn gerichtliche Klärungen alternativlos sind.

Ein Bauprozess ohne Sachverständigengutachten – in der Baurechtspraxis kaum vorstellbar, weder für den Anwalt noch für den Richter. Wie der Baurechtsanwalt, der zur Vorbereitung eines Bauprozesses auf die Unterstützung eines Sachverständigen zurückgreift – sei es durch Einschaltung eines Privatgutachters und/oder durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahren -, stützt der im Baurecht tätige Richter seine Entscheidung ganz oder teilweise auf die „Feststellungen“ eines von ihm eigens beauftragten Sachverständigen.

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Der Einfluss des Sachverständigen geht weit darüber hinaus und wirkt sich auf vielfältige…Weise auch auf das Ergebnis des Bauprozesses aus. Deshalb ist der Sachverständige zwischenzeitlich zur „Schlüsselfigur“ des Bauprozesses avanciert. Die Kurzformel „verlorene Gutachten sind verlorene Prozesse“ spiegelt deshalb die Rechtswirklichkeit des deutschen Bauprozesses wider, die  Ausgangspunkt und Anlass dieser Darstellung zum Sachverständigenbeweis im Bauprozess ist.

     Soweit die einleiteten Worten in dem Buch „Sachverständigenbeweis im Bauprozess“ aus dem Werner Verlag.

 

Wissen_Text_1Sie setzen eine professionelle, kompetente und aussagekräftige Wahrnehmung Ihrer Aufträge voraus?

Sie wünschen sich die Sicherheit dass Feststellungen und Beratungen zielgerichtet und erfolgsorientiert sind?

Sie benötigen zuverlässigen technischen Sachverstand durch besondere Sachkunde?

Sie bedürfen eines vertrauensvollen, neutralen und objektiven Urteil eines Dritten?

Sie fordern eine persönliche Betreuung und fachkundige Ansprechpartner?

Dann treffen Sie mit der DGSS die richtige Wahl!

Experten zeichnen sich dadurch aus, dass sie wissend ist, nicht alles wissen zu können ! Daher besprechen wir – soweit möglich – bereits beim ersten Kontakt mit Ihnen die gegenständlichen Fragestellungen und die erforderlichen Fachbereiche, um Ihren konkreten Anforderungen und Bedürfnisse gerecht werden zu können. Ihr Vorteil ist, dass Ihnen somit die bestmögliche Betreuung und Beratung von Anfang an zuteil werden kann.

In der Medizin ist dies selbstverständlich. Oder würden Sie auf die Idee kommen sich von einem Kardiologen einen Knochenbruch operieren  zu lassen oder vom Zahnarzt eine Kniespiegelung vornehmen zu lassen ?

Auch wenn Fragestellungen – vergleichbar mit der Medizin – komplex miteinander verbunden sind,  bleibt Ihnen stets der gewohnte Ansprechpartner erhalten, wenn Spezialisten für den jeweiligen Fachbereich hinzugezogen werden und Teamarbeit erforderlich ist. Wir arbeiten interdisziplinär.

Gemeinsames Ziel ist die auftraggemäße optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Als Sachverständigenbüro verbinden wir die Vorteile des persönlichen und vertrauten Sachverständigen mit den Vorzügen eines spezialisierten Teams. So umfasst das Netzwerk neben weiteren Sachverständigen, Gebäude-Energieberater, Statiker, Fachingenieure, Planer, Labore, Materialprüfungsanstalten usw.

Dass die Details meist über den Erfolg und Misserfolg entscheiden, dürfte als Fakt zu benennen sein. Das ist in der Raumfahrt genauso wie im Alltag. Oftmals sind es genau diese Details, die zu einem Schaden führen und dann gewissenhaft sachverständigenseits zielgerichtet zur Aufklärung gebracht werden müssen – hierfür stehen wir ein !

 

Sie möchten die richtige Wahl treffen ? 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne können Sie Ihr Anliegen z.B. mittels einer Email kurz schildern. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten !

Handelt es sich um Mängel und/oder Mängelfolgeschäden und Sie Wissen_Text_2müssen diese geltend machen, dann haben wir eine gute Nachricht für Sie. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Urteil 21 U 162/14 vom 14.04.2015 ausgeurteilt hat,  sind die Kosten für ein Gutachten über Ursachen und Ausmaß der eingetretenen oder noch   zu     erwartenden   Mangelfolgeschäden   grundsätzlich    durch   den Auftragnehmer ( Bau- unternehmer / Handwerker / Architekten / Planer ) zu erstatten, wenn er für den eigentlichen Mangelschaden verantwortlich ist. Der Auftrag an den Gutachter muss hierbei im Einzelfall notwendig und erforderlich sein, um Ihnen als Auftraggeber über den eingetretenen Mangel ein zuverlässiges Bild verschaffen zu können.

Beim Auftreten von Mängeln ist es nämlich eine typische, unmittelbare Folge, dass Sie als Laie einen Gutachter mit den Feststellungen der Ursache und Ausmaß beauftragen, um die Mangelbeseitigung und/oder Schadensersatz verlangen zu können.