Fachbereiche

Bau- und Versicherungsschäden ( Euro-Zert )

  • Gebäudeschäden
  • Sachschäden
  • Haftpflichtschäden
  • Elementarschäden
  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Obergutachten z.B. gem. § 412 ZPO
  • Zustandsfeststellungen
  • Selbstständiges Beweisverfahren
  • Schadensanalysen und Sanierungslösungen
  • Streitbeilegung z.B. mittels Mediationsverfahren
  • Rechnungsprüfung / Mengenprüfung
  • Beschreibung / Überwachung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten und Sanierungskosten
  • Labortechnische und baustellenübliche Materialuntersuchungen
  • Ermittlung von Wertminderungen Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Bauwerksdiagnostik
  • Beurteilung von Feuchte- und Wasserschäden
  • Prüfung und Beurteilung von Innenausbau
  • Bauhygiene
  • Dokumentation von Bauablaufstörungen und Abrechnungen
  • Prüfung und Beurteilung von Holz- und Bautenschutzmaßnahmen
  • Beratung, Streitvermeidung und Streitschlichtung
  • Beratung der technischen Vertragsgestaltung
  • Baukosten- und Terminkontrolle
  • Begleitung von Baumaßnahmen während der Erstellung bis zur Abnahme
  • Plausibilitätsprüfungen
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Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Putze,  Schimmelschäden, Bodenbeläge, Trockenbauarbeiten 

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtungsgutachten
  • Gegengutachten
  • Obergutachten z.B. gem. § 412 ZPO
  • Selbstständiges Beweisverfahren
  • Schadensanalysen und Sanierungslösungen
  • Streitbeilegung z.B. mittels Mediationsverfahren
  • Rechnungsprüfung / Mengenprüfung
  • Beschreibung / Überwachung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten und Sanierungskosten
  • Labortechnische und baustellenübliche Materialuntersuchungen
  • Ermittlung von Wertminderungen
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Feststellungen bauphysikalischer Bedingungen
  • Prüfung von Preisen auf Angemessenheit oder Preisniveau des Vertrags
  • Zustandsfeststellungen
  • Bewertung von Schönheitsreparaturen und Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen
  • Schimmelpilzanalytik / Ermittlung der Ursache von Schimmelpilzbildung
  • Objektüberwachung / Fachbauleitung
  • Produktneutrale Beratung in Materialfragen
  • Beratung in Beschichtungsfragen
  • Beratung und Prüfung von Brandschutzbeschichtungen
  • Farbtonmessungen
  • Schallschutzbeschichtungen
  • Überprüfung von Schichtdicken und Anzahl der Anstriche
  • Beratung, Streitvermeidung und Streitschlichtung
  • Beratung der technischen Vertragsgestaltung
  • Baukosten- und Terminkontrolle
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Hohllagensuche, Hohllagenortung und Feststellungen mit Resonanzabtastung

Wärmedämmverbundsysteme

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtungsgutachten
  • Gegengutachten
  • Obergutachten
  • Selbstständiges Beweisverfahren
  • Schadensanalysen und Sanierungslösungen
  • Streitbeilegung z.B. mittels Mediationsverfahren
  • Rechnungsprüfung / Mengenprüfung
  • Beschreibung / Überwachung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten und Sanierungskosten
  • Labortechnische und baustellenübliche Materialuntersuchungen
  • Ermittlung von Wertminderungen
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Feststellungen bauphysikalischer Bedingungen
  • Prüfung von Preisen auf Angemessenheit oder Preisniveau des Vertrags
  • Zustandsfeststellungen
  • Planung gewerksübergreifender Detaillösungen
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Begleitung baurechtliche Zustimmung im Einzelfall
  • Planung und Überwachung von Brandschutzmaßnahmen
  • Gleichwertigkeitsbestätigungen von WDV-Systemen
  • Fassadenplanung
  • Prüfung Haftzugfestigkeit von Untergründen
  • Objektüberwachung / Fachbauleitung
  • Plausibilitätsprüfungen

Schimmelpilze / Schadstoffe

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtungsgutachten
  • Gegengutachten
  • Obergutachten
  • Gefährdungsanalysen
  • Materialproben
  • Trocknungsmaßnahmen
  • Planung von Sanierungsmaßnahmen
  • Selbstständiges Beweisverfahren
  • Schadensanalysen und Sanierungslösungen
  • Streitbeilegung z.B. mittels Mediationsverfahren
  • Beschreibung / Überwachung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen
  • Ermittlung von Mängelbeseitigungskosten und Sanierungskosten
  • Labortechnische und baustellenübliche Materialuntersuchungen
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen
  • Feststellungen bauphysikalischer Bedingungen
  • Zustandsfeststellungen
  • Schimmelpilzanalytik / Ermittlung der Ursache von Schimmelpilzbildung
  • Objektüberwachung / Fachbauleitung
  • Produktneutrale Beratung in Materialfragen
  • Beratung, Streitvermeidung und Streitschlichtung
  • Beratung der technischen Vertragsgestaltung
  • Baukosten- und Terminkontrolle
  • Plausibilitätsprüfungen
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Betoninstandsetzung / Betonsanierung

  • Bewehrungsanalyse
  • Prüfung Betonüberdeckung
  • Prüfung Korrosionintensität
  • Prüfung Bewehrungslage,
  • Prüfung Bewehrungsdurchmesser
  • Betonkosmetik
  • Betonschutz
  • Betonbeschichtungen
  • Schutzbeschichtungen / Graffitischutz
  • Bauteildiagnostik
  • Objektüberwachung / Fachbauleitung

 

Bauablaufstörungen und Abrechnung innerhalb der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die EU-Kommission hat für das Jahr 2014 Auftragsvergaben durch öffentliche Stellen mit einem Volumen von ca. 1,9 Billiarden Euro veröffentlicht. In Deutschland ist die VOB ( Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ) hierbei als Vertragsgrundlage allgegenwärtig und seitens der Öffentlichen Hand, zwingender Vertragsbestandteil. Aus technischer, betriebswirtschaftlicher und baubetrieblicher Sicht, kommt es regelmäßig zu Unklarheiten oder Aufgabenstellungen, die Unterstützung durch erfahrene fach- und sachkundige Dritte erfordern.

Auch wenn die Rechtsberatung unersetzlich durch einen Juristen zu erfolgen hat, bedarf es in vielen technischen, betriebswirtschaftlichen und baubetrieblichen Fragen deren Beantwortung. Insbesondere kleinere Unternehmungen stoßen hierbei schnell an ihre Grenzen, da es an dem erforderlichen Personal in qualitativer oder quantitativer Hinsicht mangelt. Oftmals lassen auch die Kernaufgaben der Auftragsumsetzung – durch diese ungeplanten und zeitraubenden Zusatzbelastungen – keine Bearbeitung zu, weshalb die Wahrnehmung der Aufgaben durch sachverständige Dritten zu empfehlen ist.

Schwerpunkte sind hierbei:

  • Leistungsabgrenzungen VOB B / C
  • Streitbeilegung z.B. mittels Mediationsverfahren
  • baubegleitende Beratung ( Baumanagement )
  • Korrespondenz und Grundlagenermittlung
  • Nachtragsmanagement / Claim-Management
  • Zustandsfeststellungen / Dokumentationen / Untergrundanalysen
  • Aufmaß / Mengenermittlungen / Abrechnungen
  • Prüfungs- und Überwachungstätigkeit
  • Beweissicherung und Nachweisführung von Behinderungen an der Ausführung
  • Feststellung von vergütungsfähigen Leistungen
  • Feststellungen von Mängeln an Vorgewerken
  • Aufstellung von Mehrvergütungsansprüchen
  • Projektleitung / Projektsteuerung
  • Beratung in unternehmerischen Handlungsfragen
  • Beratung und Begleitung von Abnahmeverhandlungen und Abnahmen
  • Feststellungen und Zuarbeiten betreffend Rechtsfragen von Juristen
  • Fremdüberwachung / Qualitätssicherung
  • Berechnung von Vergütungen
  • Beratung, Streitvermeidung und Streitschlichtung
  • Beratung der technischen Vertragsgestaltung
  • Baukosten- und Terminkontrolle
  • Plausibilitätsprüfungen

Ebenso kann auf Seiten der Bauherren / Auftraggeber oder deren Planer / Objektüberwacher zu vorstehenden Schwerpunkten Klärungsbedarf entstehen. Insbesondere wenn sich die „Fronten“ verhärtet haben und ein neutraler objektiver Dritter, Lösungen anbieten kann. Jede Seite hat jederzeit das Recht, ihre eigene Auffassung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu untermauern oder prüfen zu lassen. Alleine die Kooperationspflichten am Bau und das gemeinsame Ziel der Erstellung einer Werkleistung sollten für alle Beteiligten eine ausreichende Motivation für eine rasche, konfliktfreie und zielgerichtete Klärung und Herbeiführung einer Lösung sein.

In Vertretung einer Partei erfolgt die privatrechtliche sachverständige Auftragsausführung oftmals in Form eines Privatgutachtens. Entsprechend des Anspruchs an eine neutrale und objektive Sichtweise eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird den Ausführungen und Feststellungen auch vor Gericht ein hoher Stellenwert beigemessen, wobei es selbstverständlich den Gerichten vorbehalten sein muss, im prozessualen Verfahren, selbst Sachverständige auszuwählen, die im Regelfall ebenfalls aus dem Kreis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgewählt werden.

Auch die Überleitung von Streitthemen in ein Schiedsverfahren oder Schlichtungsverfahren ist eine geeignete Maßnahme um Differenzen aussergerichtlich beizulegen. Es besteht gegenüber eines Prozesses dadurch die Möglichkeit, schneller, zielgerichteter und wirtschaftlicher eine Lösung herbeizuführen.

Als zertifizierter Wirtschaftsmediator ( IHK ) und Zertifizierter Mediator nach dem Mediationsgesetz verfügt Herr Hans-Peter Füg über weitere Kompetenzen insbesondere hinsichtlich außergerichtlicher Streitbeilegung. Der Gesetzgeber hat mittels dem Mediationsgesetz und dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Als generelle Recht den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten wird hiervon nicht nachteilig berührt. Es wurden jedoch Alternativen geschaffen, die im Hinblick auf eine schnelle und  außergerichtliche Streitbeilegung ausgerichtet sind. Als Streitmittler dürfen nach dem Gesetz nur Personen tätig werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzen oder zertifizierter Mediator sind.

Im Hinblick auf die durchschnittliche Verfahrenszeit in der ersten Instanz in Bausachen über drei Jahre, oder 1095 Tage (!), stellt sich für viele die Frage nach einer schnellen, aber auch nach einer kostengünstigen Lösung. Während im Rechtsstreit Positionen eingenommen werden und mögliche Lösungen hinten angestellt werden, ermöglicht das strukturierte Mediationsverfahren zur Streimittlung gerade schnelle Lösungen. Das Mediationsverfahren gibt darüber hinaus den beteiligten Parteien die Gelegenheit, direkten Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Vereinbarungen herbeizuführen, die nicht fremdbestimmt sind. Als zertifizierter Wirtschaftsmediator bringt Herr Hans-Peter Füg neben der fachlichen Eignung des Mediators natürlich auch das technische und rechtliche Wissen mit ein.

Die Tätigkeit erstreckt sich europaweit. In Deutschland erstreckt sich die Tätigkeit bundesweit. Die Tätigkeit der Baubegleitung erfolgt vornehmlich im Süddeutschen-Raum. Viele Gerichte und Auftraggeber aus Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim, Mannheim, Heidelberg, Offenburg, Freiburg, Landau, Ludwigshafen, Trier, Kaiserslautern, Speyer, Mosbach, Frankfurt, Darmstadt, Koblenz, Ludwigsburg, Heilbronn, Coburg, Stuttgart, Nürnberg, Ausgburg, Konstanz, München, Rastatt, Ettlingen, Bruchsal u.V.m. sind regelmäßige Auftraggeber der DGSS Deutsche Gesellschaft für Sachverständigenwesen und Streitbeilegung GmbH & Co. KG.