Reputation

Das Deutsche Gesellschaft für Sachverständigenwesen und Streitbeilegung  ist in Karlsruhe ansässig und europaweit tätig. Das Büro befasst sich mit Fragestellungen rund um das Bauen und greift auf ein breit gefächertes Netzwerk aus Sachverständigen, Laboreinrichtungen, Ingenieure, Forschungseinrichtungen, Institute  und Materialuntersuchungsanstalten zurück, um den höchsten Ansprüchen und Aufgabenstellungen gerecht zu werden.

Herr Master professional / WiMed.me.me. Hans-Peter Füg verfügt als Geschäftsführer und Supervisor über jahrzehntelange Erfahrung im Baubereich und ist als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und personenzertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN/IEC 17024:2012 tätig. Darüber hinaus ist Herr Hans-Peter Füg seitens der Dekra als Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung zertifiziert. Schon früh erkannte Herr Hans-Peter Füg, dass nicht nur technische Feststellungen sondern auch Streitbeilegungen im Bauwesen erforderlich sind, weshalb er sich zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator ( IHK ) ausbilden hat lassen und die Facharbeit natürlich der Mediation im Bauwesen gewidmet war.

Viele Fragestellungen umfassen Gesichtspunkte aus technischer, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht. Schon früh erkannte Herr Hans-Peter Füg, dass zu deren werthaltigen Beantwortung, es dem Blick weit über die technischen Fragestellungen hinaus bedarf, weshalb mittels Studium und Abschluss zum Staatlich anerkannten Betriebswirt des Handwerks , weitblickend  Grundlagen geschaffen wurden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch führt für Werkverträge unter § 633 aus, dass ein Werk frei von Mängel ist, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat und der Unternehmer dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen hat. Der Wortlaut verdeutlicht wie eng rechtliche und technische Fragestellungen miteinander verbunden sind.

„Technischer“ wird es in den weiteren Absätzen des Paragraphen 633 BGB.

„Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,

  1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
  2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.

Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.“

 

 

  •           Gerichtsgutachter
  •           Privatgutachter
  •           Schiedsgutachter
  •           Schlichtungsgutachter
  •           Publicly certified expert
  •           Diplome des Epreuves de Maitrise
  •           Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks
  •           Maler- und Lackierermeister
  •           European Qualifications Framework Level 6
  •           DQR Niveau 6 / Bachelor nach ISCED-2011
  •           Honorar-Dozent
  •           Baubiologe

 

( Logo Euro Zert wie auf Briefkopf )

Personenzertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012 für Bau- und Versicherungsschäden, Gebäude-, Sach- und Haftpflichtschäden ( EU-Zert )

Zertifiziert für :

  • Bauablaufstörungen und Abrechnung
  • Wärmedämmverbundsysteme
  • Bauwerksdiagnostik
  • Feuchte- und Schimmelschäden
  • Betoninstandsetzung und Betonschutz
  • Innenausbau
  • Holz- und Bautenschutz
  • Bauhygiene
  • Schadstoffmessungen

 

( Logo Sachverstand öbuv )

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Karlsruhe für das Maler- und Lackiererhandwerk

 

 

( Logo Dekra )

Zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung