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Sachverständige werden gerne als die Augen des Gerichtes bezeichnet. Eine im Jahr 1982 veröffentlichte – auch empirische – Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhebung offenbart, dass Richter in beinahe 95 % der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Es ist davon auszugehen, dass diese Erhebung nach wie vor aktuell zu verwerten ist. Dies verdeutlicht die Stellung und Verantwortung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. den durch die Gerichtsbarkeit beauftragten Sachverständigen. 1982 veröffentlichten – auch empirische – Untersuchung hat für die Zeit der damaligen Erhebung offenbart, dass Richter in beinahe 95 % der Fälle den von ihnen ausgesuchten gerichtlichen Sachverständigen folgen. Es ist davon auszugehen, dass diese Erhebung nach wie vor aktuell zu verwerten ist. Dies verdeutlicht die Stellung und Verantwortung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bzw. den durch die Gerichtsbarkeit beauftragten Sachverständigen.
Beispielhaft ist hierzu ein Urteil dargestellt, welches die Tätigkeit des Sachverständigen verdeutlicht.
Download Urteil des Landgerichts Baden-Baden [PDF – 2MB]