Schimmelpilzbefall
Schimmelpilze sind grundsätzlich in unserer gesamten Umwelt vorhanden und ein wichtiger Bestandteil irdischen Lebens.
Sobald sich ein Schimmelpilz in Innenräumen entwickelt, was bis zur Gefährdung der Gesundheit führen kann, ist ein Schimmelpilzbefall jedoch als hygienisches Problem zu bezeichnen. Die Ursachen für das Auftreten von Schimmelpilzbefall sind vielfältig. Eines haben die Ursachen jedoch immer gemein. Zur Bildung von Schimmelpilzen bedarf es Feuchtigkeit und eines Nährbodens.
Schimmelpilzbefall kann in Folge von Überschwemmungen, Haverien oder Wasserschäden entstehen. Oftmals ist es jedoch auch ein „schleichender“ Prozess bedingt durch bauliche oder nutzerspezifische Rahmenbedingungen die ursächlich für die Schimmelpilzbildung sind. Leider wird von vielen Laien, aber auch von Bauleistenden die Erscheinung bearbeitet, ohne die Ursache(n) zu bedenken oder aufzuklären, weshalb das Ergebnis weder als erfolgreich noch als zielführend erachtet werden kann.
Aus langjähriger Erfahrung ist festzustellen, dass das Problem Schimmel lange Zeit unterschätzt wurde und die Sensibilisierung diesbezüglich immer mehr zunimmt. Nicht zuletzt aufgrund diverser Lebensumstände und unterschiedlichsten Bausubstanzen sind bauphysikalische und nutzerspezifische Einflussfaktoren wesentlich breiter gefächert als z.B. zu Zeiten des Deutschen Wirtschaftswunders.
Nach Angaben der Weltgesundheitsoprganisation liegt eine hinreichende Anzahl von Studien vor, die belegen, dass die Nutzer von feuchten und mit Schimmelpilz kontaminierten Räumen, ein erhöhtes Risiko haben zu erkranken.
Neben Fragestellungen zu den Risiken durch Schimmelpilzbefall, steht die Fragestellung hinsichtlich der Verantwortung im Vordergrund aller betroffenen Kreise.
„Was ist die Ursache für den Schimmelpilzbefall ?“
„Was ist es für ein Schimmelpilz und welche Gefahren sind gegenständlich ?“
„Wie ist der Schimmelpilz fachgerecht zu entfernen ?“
„Welche Maßnahmen können vorbeugend ergriffen werden ?“
… sind die meist gestellten Fragen aus dem Kreise von Mietern und Vermietern.
Zustandsfeststellungen und Aufklärung
Mietvertraglich sind Rechten und Pflichten für Mieter und Vermieter geregelt. Bei aufgetretenem Schimmelpilzbefall hilft jedoch weder der Vertrag noch die Rechtsprechung weiter, um dem gemeinsamen Interesse einer nachhaltigen und schnellen Schimmelpilz-Sanierung nachzukommen.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht sollte eine prozessuale Aufklärung nur als ultima ratio in Erwägung gezogen werden. Es dürfte nachvollziehbar sein, dass die zu erwartenden Prozesskosten, weder die Sanierung hinsichtlich der Kosten verringert, noch diese beschleunigen.
Die Zustandsfeststellungen und Prüfungen sind vorprozessual die Gleichen wie in einem möglichen Rechtstreit und des hierfür erforderlichen Sachverständigenbeweises. Mittels der erforderlichen Auswertung der Feststellungen und Prüfungen kann ein Ergebnis ausgearbeitet werden, welches objektiv, schnell und zielführend zur Verfügung steht und weitere Planungen und Lösungen darauf aufbauen können.
Die Behauptungen der Ursache von Seiten der Vermieter „mangelhafte Lüftung und Heizung ist Schuld daran“ ist ebenso omnipräsent wie die Behauptungen der Ursache von Seiten der Mieter „Baumängel sind die Gründe“.
Diesen Behauptungen gehen wir sachverständigenseits auf den Grund und schaffen Lösungen!
- schnell und unkompliziert
- wirtschaftlich und bedarfsgerecht
- beratend und vermittelnd
- objektiv und neutral
- aufklärend und nachhaltig
Beweissicherung / Selbstständiges Beweisverfahren
Da es nicht immer einen gemeinsamen Weg geben kann, bleibt es auch nicht aus dass eine jede Partei sich Gewissheit verschaffen möchte um Ansprüche geltend zu machen oder Ansprüche abwehren möchte.
Beispielsweise bedarf es der Beweissicherung, wenn durch eine Sanierung keine Feststellungen mehr getroffen werden können, oder wenn der Beweis droht unterzugehen.
Auch bei Umständen wie Mietminderung, Aus- und Einzug oder Kündigung werden Sie aufgefordert sein, Ihre Behauptungen zu Beweisen und den erforderlichen Nachweis zu führen.
Wir dokumentieren für Sie vorprozessual und im Prozess den Ist-Zustand zur Verwertung bei Gericht.
- Dokumentation des Nutzerverhaltens mittels Datenlogger
- Schadensaufnahme nach Vorgaben Umweltbundesamt
- Materialproben und Befundung von Schimmelpilzen
- Raumluftmessungen
- Bauwerksdiagnostik
- Gutachtenerstellung
- Planung von Sanierungsmaßnahmen
- Gefährdungsanalysen
Versicherungsschäden
In Folge von Überschwemmungen, Haverien oder Wasserschäden benötigen Sie schnelle Hilfe. Als Geschädigter sind Sie genau so in der Pflicht zur Schadensminderung beizutragen wie auch der Versicherer seinen Beitrag leistet.
Auch hier handeln wir im Auftrag der Beteiligten, sowohl für den Kreis der Versicherer als auch für den Kreis der Versicherungsnehmer.
Wir dokumentieren den Schaden und leiten bei Erfordernis Erstmaßnahmen ein. Wir ermitteln den Umfang des Schadens und der zu erwartenden Kosten, planen, koordinieren und überwachen die Sanierung.
Mittels Raumluftmessungen prüfen und dokumentieren wir den Erfolg der Sanierung. Ohne diese Messungen sind Sanierungsmaßnahmen nicht abnahmefähig. Ohne Abnahme tritt kein Vergütungsanspruch ein.
Inbesondere bei Schimmelpilzschäden oder in Folge von Austritt von Fäkalien bedarf es der Gewährleistung eines nachhaltigen Sanierungserfolgs, welcher entsprechend zu dokumentieren ist. Denn alle wollen die Sicherheit, dass der Schaden nach der Sanierung in Vergessenheit gerät und nicht – zeitversetzt und vielleicht unbemerekt – zu neuerlichen Problematiken führen kann.
Auch bei nicht auszuschließenden unterschiedlichen Auffassungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer über z.B. Sanierungsmaßnahmen und Umfang, Kosten und Durchführungsart oder aber auch der neutralen Überwachung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf Gesundheitsgefährdung oder weiterer Kontaminierungen, tragen wir dazu bei, Klarheit und Sicherheit auf allen Seiten zu schaffen.
Ratgeber Schimmel im Haus – Umweltbundesamt Broschüre
Download Broschüre [PDF, 3.11 MB]